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   BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64   

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https://dejure.org/1966,253
BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64 (https://dejure.org/1966,253)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1966 - II ZR 130/64 (https://dejure.org/1966,253)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1966 - II ZR 130/64 (https://dejure.org/1966,253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Satzungsmäßigkeit eines Ausschließungsbeschlusses durch eine Gewerkschaft - Gewerkschaftsschädigendes Verhalten als Voraussetzung für den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses - Grenzen der gerichtlichen Nachprüfung vereinsrechtlicher Ausschließungsbeschlüsse - Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 314
  • NJW 1966, 1751
  • MDR 1966, 819
  • DB 1966, 1195
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt daraus, daß sie ihre Mitglieder nicht mit verbandsinternen Sanktionen belegen dürfen, wenn diese bei Betriebsratswahlen auf einer konkurrierenden Liste kandidieren, dabei aber keine grundlegend gewerkschaftsfeindlichen Positionen vertreten (vgl. BGHZ 45, 314 ff.; 102, 265 ff.; NJW 1991, S. 485).

    Sie gehen im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 45, 314; NJW 1981, S. 2178) davon aus, daß die Koalitionsfreiheit nur in ihrem Kernbereich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist, und sehen diesen durch ihre Auslegung des § 20 Abs. 2 BetrVG nicht als verletzt an.

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Hieraus ergibt sich mit Notwendigkeit, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von einer Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126; Urt. v. 19.1.1981 - II ZR 20/80, LM BGB § 39 Nr. 16).

    Der Revision ist allerdings zuzugeben, daß nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen nur einer beschränkten Kontrolle durch die staatlichen Gerichte unterliegen, die sich darauf erstreckt, ob die verhängte Maßnahme eine Stütze im Gesetz oder in der Satzung hat, ob das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet, sonst keine Gesetzes- oder Satzungsverstöße vorgekommen sind und ob die Maßnahme nicht grob unbillig oder willkürlich ist (BGHZ 13, 5; 21, 370; 29, 352; 36, 105; 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 47, 172 und 381).

    Im Urteil vom 13. Juni 1966 (WM 1966, 772, 773; insoweit in BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] nicht abgedruckt) hat der Senat in einem obiter dictum ausgeführt, aus dem Rechtssatz, daß das Gericht nur zu prüfen habe, ob sich der Beschluß auf eine Vorschrift der Satzung "stützt", ergebe sich umgekehrt, daß die Feststellung des zu beurteilenden Sachverhalts und die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift zu den Maßnahmen gehöre, die ein Verein in Ausübung seiner Verbandsgewalt eigenverantwortlich zu treffen habe und die grundsätzlich gerichtlich nicht nachgeprüft werden könne.

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Eine nachträgliche Klärung des Sachverhalts im Zivilprozeß mit dem Ziel des Beweises von Ausschlußtatsachen, die im Ausschlußverfahren nicht festgestellt worden sind, liefe auf eine nachgeschobene Begründung des Ausschließungsbeschlusses hinaus, auf der dieser Beschluß nicht beruht, und ist deshalb unzulässig (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178, 2180).

    b) Ungeachtet der vom Berufungsgericht geäußerten Zweifel hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/84, NJW 1981, 21, 78) fest, daß aus der Gewerkschaft nicht ausgeschlossen werden darf, wer bei der Betriebsratswahl lediglich auf einer Liste kandidiert, die zwar mit der von der Gewerkschaft unterstützten Liste konkurriert, sich aber über den Wettbewerb um Stimmen hinaus nicht gegen die Gewerkschaft richtet.

  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Da die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift zu den Maßnahmen gehört, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich nur in engen Grenzen nachgeprüft werden können (BGH NJW 1966, 1751), kann die Revision aus diesem Gesichtspunkt Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses nicht herleiten.

    Der vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretene Grundsatz, ein Verein könne im Prozeß über die Rechtswirksamkeit einer Ausschließung keine neue Tatsachen nachschieben (zuletzt BGHZ 45, 314, 321) [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64], steht dem nicht entgegen.

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01

    Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung;

    Die Nachprüfbarkeit der Tatsachenfeststellungen, mit denen der Ausschluss begründet wird, durch die staatlichen Gerichte bedeutet nicht, dass der Verband im gerichtlichen Verfahren neue Tatsachen, die er im verbandsinternen Verfahren nicht festgestellt hat und auf die sich der Ausschluss deshalb auch nicht gründen konnte, im Zivilprozess als neue Ausschlussgründe zur Rechtfertigung seines Ausschließungsbeschlusses nachschieben darf (BGHZ 45, 314 = NJW 1966, 1751; NJW 1981, 2178, 2180; NJW 1988, 552, 554).
  • BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und

    Der Senat hat sich bereits in den Urteilen vom 13. Juni 1966 (BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]) und vom 27. Februar 1978 (BGHZ 71, 126) mit der Frage befaßt, ob eine Gewerkschaft ihren Mitgliedern unter Androhung des Ausschlusses verbieten kann, bei Betriebsratswahlen auf anderen als von der Gewerkschaft bestätigten Listen zu kandidieren.

    Die Kritik, die in einem Teil des Schrifttums - neben einer Reihe zustimmender Äußerungen - gegen die Rechtsprechung des Senats erhoben worden sind (vgl. Günther/Hase aaO; Urteilsanm. v. Herschel in AuR 1978, 318, zu BGHZ 71, 126 u. in JZ 1967, 32 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] zu BGHZ 45, 314 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; Popp, ZfA 1977, 401 u. JuS 1980, 798) und die auch das Berufungsgericht teilt, greift nicht durch.

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70

    Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein -

    Denn Ausschließungsbeschlüsse unterliegen der gerichtlichen Nachprüfung nur mit dem Inhalt, mit dem sie im vereinsrechtlichen Ausschließungsverfahren zustande gekommen sind (BGHZ 47, 382, 387 [BGH 20.04.1967 - II ZR 142/65]; 45, 314, 321) [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64].
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90

    Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß

    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).
  • BGH, 22.09.1987 - KZR 21/86

    Ausschluss eines Mitglieds aus der Genossenschaft zum Schluss des Geschäftsjahres

    Er unterliegt (nur) mit dem Inhalt und der Begründung, wie er im Ausschließungsverfahren zustande gekommen ist, der gerichtlichen Nachprüfung (BGHZ 45, 314, 321 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] ; 47, 381, 387).

    Der Senat kann abschließend entscheiden, weil weitere Sachverhaltsfeststellungen nicht zu treffen sind (§ 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO); denn es wäre der Beklagten verwehrt, den ihrem Ausschlußbeschluß vom 18. März 1985 zugrunde gelegten Sachverhalt in wesentlichen Punkten auszuwechseln (st. Rspr. des BGH zu korporationsrechtlichen Bestimmungen, vgl. etwa BGHZ 45, 314, 321 [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64] ; 47, 381, 387; 87, 337, 345 f.; s.a. Lang/Weidmüller, GenG, 31. Aufl., 1984, § 68, Rdn. 65, und Müller, GenG, 2. Band, 1980, § 68, Rdn. 56).

  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 17/93

    Ausschluss aus der Gewerkschaft - Kandidatur auf einer Betriebsratswahlliste, die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178; v. 25. März 1991 - II ZR 170/90, WM 1991, 948, 949) kann grundsätzlich niemand aus der Gewerkschaft allein aus dem Grunde ausgeschlossen werden, daß er bei Betriebsratswahlen auf einer Liste kandidiert, die nicht von seiner eigenen Gewerkschaft unterstützt wird.
  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 292/83

    Pflicht einer Gewerkschaft zur Aufnahme einer geschlossenen Gruppe mit

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1994 - 7 W 14/94

    Ausschluß von Parteimitgliedern der Republikaner aus der Gewerkschaft der Polizei

  • BGH, 21.10.1971 - II ZR 123/70

    Ausschluss eines Mitgliedes aus einem Versicherungsverein - Falsche Angaben zum

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 2/73

    Ausschluss eines Vereinsmitglieds - Unwirksamkeit einer Kündigung - Auslegung

  • OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 9 U 89/82

    Anspruch auf Aufnahme in einer Gewerkschaft; Aufnahmezwang für einen

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